Casual Dining á la BEECH – der ideale Ort für Familien, Eltern und Freunde. Freuen Sie sich auf die gemütliche Atmosphäre, den aufmerksamen Service und natürlich unsere umfangreiche Speisekarte: mecklenburgische Spezialitäten, internationale Klassiker einfach mal anders interpretiert, perfekt zum Essen abgestimmte Weine.
Bitte reservieren Sie vorab Ihren Tisch online oder unter Tel.:
039932 / 803037
Lau aktueller Landesverordnung benötigen alle Gäste, die nicht im BEECH Resort übernachten, einen „2G-Plus“ Berechtigungsnachweis. Das bedeutet einen Nachweis eines vollständigen Impfschutzes (ausschlaggebend ist das Datum der zweiten Impfung + 15 Tage) oder Genesenen-Nachweis via positivem PCR-Test (min. 28 Tage und max. 3 Monate (90 Tage) alt) sowie einen tagesaktuellen Negativ-Test. Von der Nachweispflicht eines Negativtests sind all jene mit Auffrischungsimpfung (Booster) ausgenommen. Ausgenommen von dieser Regelung sind bei Vorlage eines negativen tagesaktuellen Tests: Kinder im Alter von 7 bis 17 Jahren; Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen können; Schwangere. Getestet bedeutet: Offiziell anerkanntes, negatives Corona-Testergebnis (höchstens 48h alter PCR-Test oder 24h alter Schnelltest). Bitte beachten Sie: Es werden nur Tests einer offiziellen Teststelle akzeptiert. Mitgebrachte Selbsttests sind kein gültiger Nachweis.